Unser Nachbarland Dänemark gilt als europäischer Vorreiter der E-Rechnungsstellung. Folglich ist die E-Rechnung in Dänemark bereits seit dem Jahr 2005 für alle Rechnungsstellungen im B2G-Umfeld verpflichtend. Laut dem dänischen Buchführungsgesetz (Lov om bogføring) von 2022 soll die die E-Rechnungsstellung zukünftig für die gesamte dänische Wirtschaft (inklusive B2B-Umfeld) zu einem umfänglichen digitalen Ökosystem ausgebaut werden. Infolgedessen sind alle dänischen Firmen mit einem Jahresumsatz von über 300.000 Dänischen Kronen (ca. 40.000 Euro) ab Januar 2026 verpflichtet, E-Rechnungen senden und empfangen zu können. Sie müssen somit auf ein digitales Buchführungssystem umstellen. Die Motivation dieses Vorhabens wird von der EU-weiten ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) abgeleitet, zu der sich alle Mitgliedstaaten verpflichten. Demnach müssen sie ab dem Jahr 2028 einer gemeinsamen harmonisierten E-Rechnungspflicht nachgehen.
Was ist die elektronische Rechnungsstellung?
Elektronische Rechnungsstellung bezeichnet den vollständig digitalen Austausch von Rechnungsdaten in strukturierten XML-Formaten, die eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen. Im Gegensatz zu PDF-Rechnungen sind E-Rechnungen maschinenlesbare Dokumente, die künftig die rechtliche Gültigkeit von Papierrechnungen ersetzen. Unternehmen profitieren von erheblichen Einsparungen bei den Verarbeitungskosten, verkürzten Bearbeitungszeiten und einer verbesserten Transparenz. Gleichzeitig wird der ökologische Fußabdruck reduziert.
Europäischer E-Rechnungsstandard (EN 16931)
Der Standard EN 16931 harmonisiert die elektronische Rechnungsstellung in der EU und ist seit April 2019 für alle öffentlichen Einrichtungen (B2G) verpflichtend. Über das Peppol-Netzwerk (Pan-European Public Procurement On-Line) hat sich die EN 16931 als de-facto Standard etabliert und wird mit der ViDA-Initiative zunehmend auch für B2B-Transaktionen relevant. In einem unserer anderen Blogbeiträge lesen sie hier weitere Informationen zu dem Peppol-Netzwerk.
Wie läuft die E-Rechnungsstellung in Dänemark ab?
Dänemark nutzt ein zweigleisiges System: Zum einen das nationale NemHandel-System, für nationale B2G- und B2B-Transaktionen. Zum anderen das Peppol-Netwerk für nationale (B2G- & B2B-) und internationale (B2B-) Transaktionen.
Folglich erstellen Unternehmen E-Rechnungen in ihren ERP-Systemen, die digital unterzeichnet und über zertifizierte und sichere Schnittstellen versendet werden. Mit der Einführung des E-Rechnungsformats OIOUBL 3.0 (Offentlig Information Online UBL) im November 2024 wurde in Dänemark eine strukturierte Antwortfunktion für Zweiwege-Kommunikation eingeführt. Unternehmen können demnach zwischen technischen Empfangsbestätigungen und Inhaltsbestätigungen der E-Rechnung unterscheiden.
E-Rechnung in Dänemark: Zwischen Vorreiterrolle und neuen Herausforderungen
Dänemark hat frühzeitig die Weichen für eine moderne, digitale Verwaltung gestellt. Durch die frühzeitige Realisierung einer modernen und digitalen Buchhaltungsverwaltung seit 2005 ist die E-Rechnung in Dänemark für alle B2G-Transaktionen beschlossen. Darüber hinaus gilt seit 2019 die Umsetzung der EU-Richtlinie EN 16931 im B2G-Bereich, während der private Sektor (B2B) mit dem Buchführungsgesetz von 2022 den Verpflichtungen nachkommt. Gleichzeitig wurden die Anforderungen für ein MWST Echtzeit Reporting-System in die Wege geleitet, das steuerrelevante Daten in Echtzeit erfassen und die Transparenz gegenüber der Steuerbehörde erhöhen soll.
Technische Spezifikationen und Normen: Was Unternehmen in Dänemark jetzt wissen müssen
Verpflichtende Formate und Plattformen
Die Versendung der obligatorischen E-Rechnungen in Dänemark aus dem B2B-Bereich erfolgt über die nationale Infrastruktur NemHandel, die als zentrale Plattform für den Rechnungsaustausch dient. Jedoch unterstützt Dänemark neben NemHandel (und dem nationalen E-Rechnungsformat OIOUBL 3.0) auch Peppol BIS Billing 3.0, um grenzüberschreitende Interoperabilität zu gewährleisten. In diesem Atemzug wird aktuell überprüft, ob Dänemark weiterhin sein nationales Format und seine Infrastruktur aufrechterhalten oder vollständig auf den internationalen Peppol-Standard wechseln sollte.
Anforderungen an Buchhaltungssysteme
Ab Januar 2026 müssen alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 300.000 DKK ein zertifiziertes, cloudfähiges Buchhaltungssystem verwenden. Unternehmen mit internen Buchhaltungssystemen (z. B. SAP) haben unter den genannten Voraussetzungen bis Juli 2026 Zeit. Diese Systeme müssen E-Rechnungen verarbeiten, Echtzeitdaten bereitstellen und SAF-T-Dateien für Steuerprüfungen generieren können. Zudem müssen sie mit NemHandel und Peppol kompatibel sein, um nationale und internationale Anforderungen zu erfüllen.
Fazit: Jetzt handeln und Systeme vorbereiten
Wie eine tatkräftige Digitalisierung der Rechnungs- und Steuerprozesse aussehen kann, zeigt im europäischen Vergleich vor allem Dänemark. Dieser Umstand soll Unternehmen ermutigen, die verbleibende Zeit für die notwendigen Anpassungen der Buchhaltungssysteme zu nutzen. Außerdem sollen sie sich mit den neuen E-Rechnungsformaten vertraut machen. Vor allem festigt frühzeitiges Handeln nicht nur die Compliance, sondern beschert Effizienzgewinne in den Rechnungslegungs-Prozessen und eine bessere Datenqualität (z. B. Kunden- und Lieferantenstamm).
Ein umsetzbares Werkzeug ist SAP Document and Reporting Compliance (DRC), welches diesen Anforderungen gerecht wird. Mit SAP DRC können Unternehmen nicht nur die Einhaltung der dänischen E-Rechnungs-Vorgaben sicherstellen, sondern auch ihre Prozesse effizienter gestalten und nahtlos in bestehende Systeme integrieren. Somit unterstreicht die Lösung SAP DRC den Clean-Core Ansatz zur Standardisierung von SAP-Systemen. Auf unserer Website finden Sie hier weitere Informationen zu der Lösung.
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