6. Mai 2025

MaKo 10/25 – wie geht es weiter nach dem 24h Lieferantenwechsel?

Neben den großen Umstellungen durch den 24h-Lieferantenwechsel zum 6. Juni 2025, der die Energieunternehmen aktuell auf Trab hält, kündigen sich bereits die nächsten Änderungen zum 1. Oktober an. Im weiteren Verlauf finden Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 

Diese Versionen gelten verbindlich ab dem 01.10.2025, für alle gemäß den Festlegungen zur Marktkommunikation umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer.

„Aufgrund der Anpassungen im MsbG, die sich auf die Artikel-ID der POG auswirken, wurde festgelegt, dass die Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID bereits zum 01.09 2025 umzusetzen ist. […]“

Quelle: Bundesnetzagentur

1. Neue AHB-Struktur: Einheitlich, übersichtlich, konsequent getrennt 

Mit MaKo 10/25 wird die Struktur der Anwendungshandbücher (AHBs) überarbeitet. Künftig enthält jedes AHB ausschließlich Anwendungsfälle eines einzelnen Nachrichtentyps, inklusive aller zugehörigen Erläuterungen. 
Das heißt konkret: Mischdokumente gehören der Vergangenheit an. Nachrichtentypen wie APERAK und CONTRL, REMADV und INVOIC oder UTILMD und UTILTS sind jetzt konsequent voneinander getrennt und in eigenen AHBs dokumentiert. 

2. Prozesse zur Änderung der Technik an Lokationen – neue Anwendungshilfe  

Mit der neuen Anwendungshilfe des BDEW werden die Prozesse zur Änderung technischer Einrichtungen an Messlokationen grundlegend neu gefasst. Sie ersetzt und ergänzt die bisherigen Vorgaben aus der WiM Strom (BK6-24-174) und schafft damit eine klare und nachvollziehbare Struktur für alle Marktrollen. 

Im Mittelpunkt stehen die beiden standardisierten Use-Cases: 

  • Messlokationsänderung durch den Netzbetreiber (NB) 
  • Messlokationsänderung durch den Lieferanten (LF) 
  • jeweils in Richtung des zuständigen Messstellenbetreibers (MSB). 
Abb.1: Messlokationsänderungen

Der Ablauf ist durchgängig einheitlich gestaltet: Anfrage  Angebot  Bestellung  Durchführung oder Rückmeldung  Abrechnung.

Abgerechnet wird ausschließlich auf Basis des elektronischen Preisblatts B, das nur Leistungen mit vordefinierten Artikel-IDs enthält. Die Nutzung dieser Codeliste ist verbindlich, individuelle Erweiterungen sind ausgeschlossen.

Neben Transparenz bringt die Anwendungshilfe auch Verbindlichkeit und Verlässlichkeit: Fristen für Angebots- und Bestellantworten sind klar geregelt, ebenso wie der Umgang mit Reklamationen – nach dem bekannten „Alles-oder-Nichts-Prinzip“.

Die Spezifikation dieser Prozesse ist einer der Haupttreiber für die anstehenden Formatänderungen.

3. Welche Formate ändern sich? – ein Überblick

Die Umsetzung der neuen Prozesse zur Technikänderung an Lokationen schlägt sich in zahlreichen Nachrichtentypen nieder. Neben redaktionellen Korrekturen wurden viele Formate erweitert oder strukturell angepasst. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Neue Use-Cases & EBDs

  • COMDIS, QUOTES, REQOTE, ORDERSP, REMADV u. a. wurden zur Umsetzung der Anwendungshilfe mit neuen EBDs ergänzt
  • Fokus liegt auf Abwicklung und Rückmeldung zu Technikänderungen
  • Prüfung korrekter Stornobeträge inkl. Vorzeichen
  • Erfüllung der Anforderungen nach §14 Abs. 4 UStG
  • Entfernung des Wahlrechts zur Prognosegrundlage bei iMS-Messlokationen
  • Rückbau fehlerhafter Änderungs-ID zur Sicherstellung der Prüfung bei Abschlagsrechnungen
  • Allgemeine Präzisierungen in Prüfschritten

IFTSTA & ORDERS

  • Erweiterung um neue Segmente zur Übermittlung des Messstellenumbaustatus
  • Ergänzung von Segmenten zur Steuerbarkeit und Lieferrichtung
  • Steuerbarkeit künftig analog zur Netzlokation nur auf Ebene der Steuerbaren Ressource (SR) möglich

Rechnungsformate: INVOIC & REMADV

  • Stornorechnung wiederhergestellt, neuer Rechnungstyp TEC für Technikabrechnungen, Sonderrechnungstyp Z10 für Konzessionsabgabe aufgenommen
  • Klarstellungen zur Abweisung von Stornorechnungen, inkl. Hinweis zu §14 UStG (Rechnungsanforderungen)

Preisblatt & Angebot: PRICAT & QUOTES

  • Einführung des neuen Z94 Preisblatts Technik
  • Neue Kapitel zu Angebot und Anfrage von Technikänderungen; klare Trennung zwischen Mengenangabe (bei Standardleistung) und Preis/Menge (bei Individualangeboten)

APERAK & CONTRL

  • Vereinheitlichung der Einsatzregeln und Detailtiefe
  • Empfänger-/Senderlogik bei spartenübergreifendem Austausch präzisiert 

Wie geht es weiter nach MaKo 10/25?

Nach den Umstellungen rund um den Lieferantenwechsel in 24 Stunden werden sich die Formatänderungen im Oktober auf ein handhabbares Maß beschränken. Der Fokus liegt dieses Mal klar auf Struktur, Konsistenz und der technischen Detailarbeit, statt auf revolutionären Prozessänderungen.

Die Arbeiten an MaKo 2026 laufen bereits im Hintergrund. Und wer genau hinhört, weiß: Auch im Gasbereich rückt der 24h-Wechsel immer näher. Eine entsprechende Anpassung der Marktprozesse dürfte mittelfristig auf der Agenda landen.

Diesen Beitrag teilen:

Themen und Schlagwörter:

Ein Beitrag von:

Carolina Stegherr

Carolina Stegherr ist Utilities Consultant mit Schwerpunkt auf Marktkommunikation. In ihren Projekten verbindet sie ihr Fachwissen mit einem starken Fokus auf die Umsetzung und Implementierung neuer Anforderungen.
Alle Beiträge von: Carolina Stegherr

Ähnliche Beiträge

E-Rechnung in Deutschland mit SAP DRC und SAP BTP

E-Rechnung in Deutschland mit SAP DRC und SAP BTP

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Wie lässt sich die Pflicht gesetzeskonform und effizient umsetzen? Mit SAP Document and Reporting Compliance (SAP DRC) in Kombination mit der SAP Business Technology Platform (SAP BTP).

E-Rechnungsgipfel 2026: Die Startampel ist längst grün

E-Rechnungsgipfel 2026: Die Startampel ist längst grün

Am 23. und 24. Juni hatte ich die Gelegenheit, am E-Rechnungsgipfel 2026 in Berlin teilzunehmen. Zwei Tage voller Vorträge, Diskussionen und Einblicke in die aktuelle Entwicklung rund um die elektronische Rechnung in Deutschland und Europa. Mein persönliches Fazit: Die Startampel des großen E-Invoicing-Preises von Deutschland steht längst auf Grün. Während einige Unternehmen bereits auf der Strecke unterwegs sind, diskutieren andere noch am Rand über die ideale Fahrweise.

Stammdaten zusammenführen in der S/4HANA-Migration

Stammdaten zusammenführen in der S/4HANA-Migration

Sie stehen als IT-Projektleiter:in, SAP-Key-User oder Stammdatenverantwortliche:r vor der Herausforderung, das bestehende SAP ERP-System im Rahmen eines Brownfield-Ansatzes (Systemkonvertierung) auf SAP S/4HANA zu migrieren? Dann führt kein Weg an der Customer-Vendor-Integration (CVI) vorbei. Die CVI ist eines der zentralen und oft am meisten unterschätzten Vorprojekte auf dem Weg in die neue ERP-Welt.